Zur Startseite

Wie muß mein Impressum aussehen?

Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten, so wie das Impressum einer Zeitung. Unter vielen Webseitenbetreibern herrscht zum Teil Unsicherheit hinsichtlich der Impressumspflicht, viele Sites entsprechen nicht den gesetzlichen Regelungen. Die Grundlagen der Pflichtangaben für gewerbliche Anbieter leiten sich aus dem Teledienstegesetz (TDG) oder dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) ab. Nach diesem Vertrag muss immer dann ein Verantwortlicher auf der Homepage genannt werden, wenn die Website Texte enthält, die zur Meinungsbildung beitragen.
Rein private Homepages sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben nach dem Teledienstegesetz droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Aber auch eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein.

Nach § 6 TDG "Allgemeine Informationspflichten" müssen mindestens folgende Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten werden:

  • Name und Anschrift,
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  • das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das Sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
  • je nach Beruf
    • a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    • b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    • c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind
  • 6. falls vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Nach § 6 MDStV Anbieterkennzeichnung ist folgendes anzugeben:

  • 1. Namen und Anschrift sowie
  • bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Neue Gesetze sorgen oftmals mehr für Verwirrung als für Klarheit, und die meisten der Homepagebetreiber, die derzeit kostenpflichtig abgemahnt werden, dürften sich fragen, was an ihrem Impressum falsch sein soll.

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei eRecht24.de - Internetrecht von RechtsanwaltKarsten Fernkorn und Sören Siebert
bietet einen kostenlosen Webimpressums-Assistenten an, mit dessen Hilfe in wenigen Schritten ganz einfach ein kostenloses Musterimpressum erstellt werden kann:

Impressum - Generator


Für Tipps wird keine Haftung übernommen!


Wie muß mein Impressum aussehen?

Zum Seitenanfang