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Vermögensnachfolge und Erbplanung für den Mittelständler

     
     

Der Tipp vom Fachmann:


RA Jörg G. Schumacher

JGS® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher, geschäftsführender Gesellschafter Telefon +49 700 JGS RECHT, Telefax +49 700 JGS RA FAX, Internet www.jgsworld.de, Email jgs@jgsworld.de Forum Zehlendorf, Teltower Damm 35, 14169 Berlin, Telefon +49 30 816 853 0, Telefax +49 30 816 853 19 Stülpnagel-Villa, Hegelallee 5, 14467 Potsdam, Telefon +49 331 200 68 08, Telefax +49 331 200 68 09, Fax: (030) 80 900 70 10

Trotz zahlreicher Informationen, Unterlagen und Veranstaltungen fehlt gerade mittelständischen Unternehmern ohne sogenanntes „FamilyOffice“ oft die Muße bzw das Wollen zur Analyse, Planung und Simulation ihrer persönlichen und familiären Einkommens und Vermögenssituation und deren (un)sicherer Zukunft.

Nicht nur das „Erbrecht“ als bloßes Rechtsgebiet, sondern auch die Planung, Gestaltung und Begleitung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge haben gerade als anwaltliches Aufgaben- und Kompetenzfeld deutlich an tatsächlicher Bedeutung gewonnen – einschließlich der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

In Deutschland ist nach Studien und Zahlen – beispielsweise der Bankwirtschaft aus den Jahren 2005 und 2006 - in den nächsten 10 Jahren mit einem Gesamtvolumen (Geld-, Im- mobilien- und Gebrauchsvermögen) an Erbschaften von gut 2,3 Billionen EUR in 10,8 Millionen Nachlaßsachen zu rechnen.

Im Jahr 2015 wird es nach der Bevölkerungsprognose des Statistischen Bundesamtes und den aktuellen Sterbetafeln schätzungsweise 1,1 Millionen Erbfälle geben, wobei die Lebens- erwartung auch der Mittelständler und deren Familienangehörigen deutlich zunehmen wird.

Schon im Jahr 2004 belief sich das Vermögen der deutschen Bevölkerung – nach Schätzungen der Bundesbank – brutto auf 9,905 Billionen EUR und netto (nach Abzug der Verbindlichkeiten) auf 8,339 Billionen EUR.

Man schätzt die gegenwärtige Quote der zukünftigen Erblasser ohne letztwillige Verfügung auf circa 70 %, mindestens 250.000 Familienunternehmen fehlt der Nachfolger. Angesichts dieser Zahlen werden – trotz Beratung, Gestaltung und Planung - gerade Erb- prozesse in der Justiz zunehmen und verstärkt die Justiz nicht nur in den Familien-, Nachlaß- und Vormundschaftsgerichten, sondern auch der ordentlichen Gerichtsbarkeit als solche beschäftigen.

Über die Auslegung von letztwilligen Verfügungen bzw. Erbverträgen, deren Anfechtung bzw. Widerruf, Irrtümer der Beteiligten, die Bewertung des Nachlasses und aller einzelnen Vermögensgegenstände kann Streit in und / oder mit den in Wohlstand aufgewachsenen deutschen Nachkriegsgenerationen nicht immer verhindert werden.

Nicht ohne Grund erweitern die Rechtsschutzversicherer Ihre „Erbrechtsangebote“ und fokussieren die Prozeßfinanzierer als relativ junge Branche „Nachlaßstreitigkeiten“.

Von der anwaltlichen Kunst des Sachvortrages und der rechtlichen Würdigung läßt sich nicht trennen die sogenannte Erb- und Finanzplanung, welche inzwischen nicht nur in der anglo- amerikanischen Welt eigene Berufe mit Graduiertenstudium hervorgebracht haben.

Der sogenannte Certified Estate Planner (CEP) befaßt sich mit der sogenannten Erbplanung. Dabei wird eine Brücke zwischen der rein (steuer)rechtlichen Betrachtung und der tatsächlichen und wirtschaftlichen Sichtweise gespannt.

Sie erfolgt gemeinsam mit Anwälten und anderen Freiberuflern im Wege der individuellen, neutralen und ganzheitlichen Beratung in den Bereichen Vermögen, Recht und Steuern. Nicht zuletzt werden in Zukunft die Vermögensnachfolge und die Erbplanung verstärkt Aus- landsbezug und internationalen Charakter haben.

Zum einen erwarben die „Seniorengenerationen“ nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Wie- deraufbau Deutschlands erhebliches Vermögen im Ausland. Zum anderen führt die „Globalisierung“ bzw. „Mobilität“ des Arbeitens, Lebens und Wirtschaftens zunehmend zu weltweiter Vermögensverteilung.

     
   

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