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Der Tipp vom Fachmann:

RA Jörg G. Schumacher
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JGS® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher, geschäftsführender
Gesellschafter Telefon +49 700 JGS RECHT, Telefax +49 700 JGS RA FAX, Internet www.jgsworld.de, Email
jgs@jgsworld.de Forum Zehlendorf, Teltower Damm 35, 14169 Berlin, Telefon +49 30 816
853 0, Telefax +49 30 816 853 19 Stülpnagel-Villa, Hegelallee 5, 14467 Potsdam, Telefon +49 331 200 68 08,
Telefax +49 331 200 68 09, Fax: (030) 80 900 70 10 |
Grenzüberschreitende Anwaltshilfe
von Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher, Berlin
Anwälte sind als unabhängiges Organ der Rechtspflege gerade heute unverzichtbarer Bestandteil
unserer deutschen und europäischen Rechtskultur. Sie arbeiten nach akademischer Ausbildung und Zulassung seitens
der Rechtsanwaltskammer unter deren Aufsicht als durch gesetzliche Verschwiegenheit privilegierte Interessenvertreter
des Klienten.
Bekannte anwaltliche Aufgaben- und Kompetenzfelder sind die Rechtsberatung und Prozessvertretung
einschliesslich Zwangsvollstreckung, die Steuerberatung, der Gewerbliche Rechtsschutz sowie das Forderungsinkasso.
JGS Rechtsanwälte unterstützen Ihre Mandanten sowohl im Hinblick auf grenzüberschreitende
Sachverhalte als auch im Ausland – gegebenenfalls im Wege der sogenannten vorübergehenden Dienstleistung oder
– soweit geboten – mit den dort zugelassenen Kollegen aus unserer internationalen Freiberuflerkooperation JURITAX
® - The German Commonwealth - JURIWORLD®.
Wir beraten bei der Gestaltung von Verträgen auch mit Auslandsbezug sowie deren Kontrolle,
insbesondere etwaigen Änderungen, Ergänzungen und Korrekturen, soweit diese durch die grenzüberschreitenden
oder örtlichen Besonderheiten geboten erscheinen. Nur rechtzeitige Information, Recherche und Vorsorge kann
spätere Gefahren, Risiken und Streitigkeiten verhindern.
Darüber hinaus unterstützen Sie der Unterzeichner und das JGS Kanzleiteam sowie deren
internationale Partner zum Beispiel bei Behördengängen, der Kontrolle von Vertragspartnern sowie der
laufenden Steuerberatung auch im Ausland. Sie kümmern sich auch um die Geldendmachung von Ansprüchen
aus Vertrag sowie Schadenersatz aus Auslandsunfällen und anderen grenzüberschreitenden Gründen,
wenn die Gerichte in Deutschland nicht zuständig sind.
Lohnt sich der dauerhafte oder nur vorübergehende Weg ins Ausland als Arbeitnehmer, Rentner,
Tourist und Unternehmer? Entgegen zahlreichen Medienberichten sind neben Auslandsreisen die unselbständige
Erwerbstätigkeit, unternehmerische Niederlassung bzw. das Rentnerdasein in Dubai, Großbritannien, Offshore-Gebieten,
Spanien, Übersee und den USA nicht immer risikolos.
Neben den natürlichen Sprachbarrieren und deren Überwindung ist die dortige Etablierung
häufig mit erheblichen Finanzaufwand und Hindernissen verbunden. Nicht zuletzt fällt anschließend
die Rückkehr und Wiedereingliederung in Deutschland „doppelt“ schwer.
Soweit Sie – beispielsweise aus Zeitmangel - nicht unsere „barrierefreie“ Kanzlei im Forum Zehlendorf
am S-Bahnhof aufsuchen können oder wollen, kommen wir auch zu Ihnen in die Woh- nung oder den Betrieb oder
organisieren für Sie die Fahrt zu uns.
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